Die Förderstätten stehen jugendlichen und erwachsenen Menschen offen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung derzeit nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen WfbM tätig sein können.
Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung beim zuständigen Kostenträger sowie in den Förderstätten und nach Prüfung durch den Fachausschuss.
Für ein Informationsgespräch, die Besichtigung der Förderstätte und zur Antragsstellung können Sie sich gerne an uns wenden. Hier finden Sie eine Aufzählung der wichtigen Schritte:
Schritt 1
Sie nehmen Kontakt mit uns auf
Sie kommen zu einem vereinbarten Informationsgespräch zu uns in die Förderstätte
Gemeinsam überprüfen wir, ob Sie die Aufnahmekriterien in die Förderstätte erfüllen
Sie vereinbaren ein Praktikum bei uns
Schritt 2
Sie nehmen Kontakt mit dem Sachbearbeiter des zuständigen Kostenträgers (z.B. Bezirk Oberbayern) auf
Im Fachausschuss wird überprüft, ob Sie in die Förderstätte aufgenommen werden können
Schritt 3
Wir laden Sie zu einem Aufnahmegespräch ein
Wir führen gemeinsam das Aufnahmegespräch und legen den Aufnahmetermin fest
Sie beginnen mit der Maßnahme bei uns